Die gesetzlichen Anforderungen, die an Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler gestellt werden, sind umfangreich – gerade Jungunternehmer stolpern aufgrund ihrer Unerfahrenheit versehentlich in Fallen. Frisch gegründete Unternehmen wenden oft die gesetzlichen Regelungen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) an, was zur Folge hat, dass keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt, diese aber auch nicht in Rechnungen ausgewiesen wird.
Software zur Unterstützung der Buchhaltung
Mit einer speziellen Software erhalten Gründer und Unternehmer Unterstützung in ihrer Buchhaltung – inklusive passenden Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer. Mit dieser unterstützenden Software werden mögliche Fallstricke effizient vermieden und Freiberufler sowie Selbstständige gemäß geltenden gesetzlichen Vorschriften optimal unterstützt. Guter Rat ist gerade für Gründer teuer – oft sogar unbezahlbar, sodass eine entsprechende Software mit Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer zum einen ins geringe Anfangsbudget passt, zum anderen vor teuren Folgekosten schützt, die aus Unwissenheit entstehen können.
Welche Angaben gehören in die Kleinunternehmer-Rechnung?
Die Angaben, die auch in jede andere Rechnung gehören, sind auch bei der Rechnungsstellung für Kleinunternehmer zu beachten. Das bedeutet, dass neben den üblichen Rechnungsangaben auch die Steuernummer sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer aufgeführt sein muss. Wichtig ist, dass die Rechnung ohne MwSt. ausgestellt wird; weiter ist in einem oder zwei Sätzen darauf zu verweisen, dass die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG zum Tragen kommt. Rechtssichere Formulierungen dafür sind in den Rechnungsvorlagen für Kleinunternehmer in der Software zur Unterstützung der Buchhaltung zu finden.
Was leistet entsprechende Software?
Software, die Kleinunternehmer mit Rechnungsvorlagen unterstützt, erlaubt es, effizient binnen weniger Minuten Rechnungen unter Beachtung gesetzlicher Gegebenheiten zu erstellen. Dank einfacher Bedienung muss man kein Computerexperte sein, um mit den Rechnungsvorlagen zurechtzukommen. Top-aktuelle und vorgefertigte Rechnungsbausteine machen das Erstellen einer Rechnung kinderleicht und sicher. Individuelle Gestaltungselemente erlaubt Software, die bei der Buchhaltung unterstützt; beispielsweise das Einfügen des eigenen Logos oder das Anpassen der Schriftart aufs Corporate Design. Kompatibel mit allen gängigen Betriebssystemen unterstützt Software für die Buchhaltung im Allgemeinen und die Rechnungsstellung im Besonderen auch Standards wie das PDF-Format. Ohne Buchführungskenntnisse ist es möglich, nach gesetzlichen Richtlinien zu agieren. Aufgrund des einfach gehaltenen, intuitiv bedienbaren User Interfaces (Benutzeroberfläche) sind teure Schulungen zum Nutzen einer solchen Software unnötig und auch Laien im PC-Bereich schreiben höchst professionell ihre Rechnung.